Büro für gerichtliche Pflegschaften
Dipl. - Sozialpädagoge (FH) Uwe Schwarz

Nachlasspflegschaft

Hinweis für Gerichte
Als Mitglied im Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) bin ich über eine Gruppenversicherung des BDN e.V. gegen

 

  • Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden speziell für Nachlasspfleger mit einer Deckungssumme von 500.000,00 EUR sowie
  • Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 100.000,00 EUR versichert.


Ich stehe für die Übernahme von Nachlasspflegschaften bei den Gerichten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich gern über das Kontaktformular, per Telefon oder E-Mail. Eine zeitnahe Rückmeldung wird zugesichert.

 

Als Nachlasspfleger werde ich seit dem Jahr 2021 regelmäßig von den Nachlassgerichten in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Berlin mit der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie der Ermittlung der Erben beauftragt. Im Einzelnen sind das die Amtsgerichte Bad Liebenwerda, Lübben und Senftenberg (Brandenburg), die Amtsgerichte Hoyerswerda, Kamenz und Riesa (Sachsen) sowie das Amtsgericht Köpenick (Berlin). Um den vielfältigen rechtlichen, kaufmännischen, organisatorischen und genealogischen Anforderungen an dieses Arbeitsfeld gerecht zu werden, habe ich im Jahr 2021 die Qualifikation
„Geprüfter Nachlasspfleger“
beim Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) erlangt. Daneben nehme ich u.a. regelmäßig am Qualitätszirkel des BDN teil.