Hinweis für Gerichte
Ich stehe für die Übernahme von Verfahrenspflegschaften bei den Gerichten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen zur Verfügung.
Ich führe seit 2015 Verfahrenspflegschaften überwiegend bei den Amtsgerichten Senftenberg und Bad Liebenwerda. Zudem werde ich regelmäßig vom Beschwerdegericht beim Landgericht Cottbus in Betreuungs- und Unterbringungssachen zum Verfahrenspfleger bestellt. Seit 2015 habe ich weit mehr als 600 Verfahren als Verfahrenspfleger begleitet. Dabei entfällt ein sehr hoher Anteil der Pflegschaften auf Unterbringungsverfahren nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) und Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie auf Betreuungsverfahren. Zudem übernehme ich Verfahrenspflegschaften im Rahmen von Genehmigungsverfahren z.B. von Erbausschlagungen, Wohnungskündigungen, Grundbesitzveräußerungen u.v.m. Diese Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Übernahme von Verfahrenspflegschaften bei den Nachlassgerichten.